ePA für alle

von allg. Praxiszugang

Aktuelles zur neuen Funktion der elektronischen Patientenakte

Die Gematik hat im engen Austausch mit dem BMG  entschieden den ab 15. Januar 2025 startenden Zugriff auf die ePA-Aktensysteme explizit auf die festgelegten Pilotpraxen einiger weniger Modellregionen einzugrenzen.

Was bedeutet dies?
Unsere Praxis erhält bis mindestens 15.02.25 keinen Zugriff auf Ihre ePA über die neue ePA Funktion. Wir informieren Sie sobald die Nutzung bundesweit freigegeben wird. Sollten Sie grundsätzlich die Einrichtung/Nutzung einer ePA ablehnen, wenden Sie sich bitt an Ihre Krankenkasse.

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