Telefonische Krankschreibung
von allg. Praxiszugang
Ab sofort ist es uns in bestimmten Fällen prinzipiell wieder möglich, eine telefonische Krankschreibung für maximal 5 Tage auszustellen. Aufgrund vieler Nachfragen möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass dies in unserer Praxis nur für bereits bekannte Patient*Innen und nur für Folge-Krankschreibungen nach Rücksprache mit der Ärztin möglich ist. Bei einer neu aufgetretenen Erkrankung suchen Sie bitte weiterhin unsere Akutsprechstunde auf, damit wir zuerst die Schwere der Erkrankung feststellen können.