Telefonische Krankschreibung

von allg. Praxiszugang

Ab sofort ist es uns in bestimmten Fällen prinzipiell wieder möglich, eine telefonische Krankschreibung für maximal 5 Tage auszustellen. Aufgrund vieler Nachfragen möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass dies in unserer Praxis nur für bereits bekannte Patient*Innen und nur für Folge-Krankschreibungen nach Rücksprache mit der Ärztin möglich ist. Bei einer neu aufgetretenen Erkrankung suchen Sie bitte weiterhin unsere Akutsprechstunde auf, damit wir zuerst die Schwere der Erkrankung feststellen können.

Zurück zur Newsübersicht